Betriebsversammlungen sind oft Routine. Betriebsrat und Geschäftsführung geben ihre Tätigkeitsberichte ab und in der Regel spricht noch ein Vertreter der Gewerkschaft.
Nicht so am Mittwoch bei Magnet-Schultz in Memmingen. Dort wurde Philip Kränsel, der anwesende Gewerkschaftssekretär der IG Metall, noch vor Beginn der Veranstaltung des Saales verwiesen. Weil Gewerkschaftsvertreter ein Anwesenheitsrecht auf Betriebsversammlungen, sowohl durch das Grundgesetz als auch durch das Betriebsverfassungsgesetz haben, wird dieses Vorgehen wahrscheinlich ein rechtliches Nachspiel haben.
„Das Verhalten von Herrn Dr. Schultz und dem amtierenden Betriebsratsvorsitzenden Herrn Schuck ist unwürdig. Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus“, kommentierte Herr Kränsel das Geschehen.
„Ich wollte mein Anwesenheitsrecht wahrnehmen und mich Herrn Dr. Schultz und der Belegschaft vorstellen schließlich haben bei der Betriebsratswahl im März die Mehrheit der Beschäftigten bei Magnet-Schultz der IG Metall im Betrieb das Vertrauen geschenkt“, führte der Gewerkschaftssekretär weiter aus.
Dazu kam es nicht, denn bereits vor der Versammlung, als Herr Kränsel sich bei dem Firmeninhaber, Herrn Dr. Schultz, vorstellte, eskalierte die Situation und der Geschäftsführer forderte den Betriebsratsvorsitzenden auf von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Gewerkschafter des Saales zu verweisen. Dieser rechtswidrigen Aufforderung kam der Betriebsratsvorsitzende dann auch nach.
„Ich bin sowohl über das Rechtsverständnis bei der Firma Schultz als auch über das herrschende Demokratieverständnis entsetzt. Die Angst vor einer organisierten Belegschaft scheint bei der Firma Schultz allen Anstand zu überlagern!“, empört sich auch der Allgäuer IG Metall Chef, Dietmar Jansen, über das Geschehen.
Die IG Metall hat angekündigt sowohl gegen den Firmeninhaber, Herrn Schultz, wie auch gegen den Betriebsratsvorsitzenden rechtliche Schritte zu prüfen.
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