Sonderzahlung im November, dank Tarifvertrag! Weihnachtsgeld? Gibt´s nicht vom Christkind!

Mit der November-Abrechnung landet bei vielen Beschäftigten das Weihnachtsgeld auf dem Konto. Aber: Das ist kein Geschenk. Das ist euer gutes Recht! Hart erkämpft durch euren Tarifvertrag.

Festlichen Hintergrund mit Weihnachten Geschenke, Weihnachtsmänner Accessoires und Dekoration auf der Wäscheleine

11. November 2025 11. November 2025


Gewerkschaftsmitglieder haben einen tarifvertraglichen Rechtsanspruch auf das für ihren Betrieb vereinbarte Weihnachtsgeld. Je nach geltendem Tarifvertrag kann es sich dabei um einen Prozentsatz  von bis zu 55 % eines Monatsverdienstes handeln.

Voraussetzung für einen Anspruch auf diese tarifvertragliche Leistung ist die Tarifbindung des Arbeitgebers und auch die eigene Tarifbindung (Mitgliedschaft in der Gewerkschaft).

Die Höhe des Weihnachtsgeldes (13. Monatseinkommen) kann auch von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig sein. Einige Tarifverträge sehen dafür eine Staffelung vor, z. B. 25% Weihnachtsgeld nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit bis hin zu 55% Weihnachtsgeld nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Um sicher zu gehen, dass ein 13. Monatseinkommen ordnungsgemäß gezahlt wurde, sollten Beschäftigte ihre Entgeltabrechnung für November genau prüfen. Wenn Zahlungen fehlen, kann die IG Metall beraten oder im Zuge des kostenlosen Rechtsschutzes den Arbeitgeber anschreiben und zur Zahlung auffordern.

 

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