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Nun wird es gerechter für alle Gewerkschafter*innen
Steuervorteil für Gewerkschaftsmitglieder
Änderung bei der Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen
IG Metall
21. Januar 202621. Januar 2026
Der Mitgliedsbeitrag kann zusätzlich zur Werbungskostenpauschale abgesetzt werden. Das bedeutet: Mitgliedersparen Steuern. Im Regelfall zwischen 25% bis 35% des jährlichen Mitgliedsbeitrags.
Die Regelung greift für das Steuerjahr 2026 und damit für die Steuererklärung die 2027 erstellt wird.
Ausnahme: Mitglieder, deren Werbungskosten schon jetzt deutlich über die Pauschale hinaus gehen.