Nun wird es gerechter für alle Gewerkschafter*innen Steuervorteil für Gewerkschaftsmitglieder

Änderung bei der Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen

Bargeld auf einem Haufen

21. Januar 2026 21. Januar 2026


Der Mitgliedsbeitrag kann zusätzlich zur Werbungskostenpauschale abgesetzt werden. Das bedeutet: Mitgliedersparen Steuern. Im Regelfall zwischen 25% bis 35% des jährlichen Mitgliedsbeitrags. 

Die Regelung greift für das Steuerjahr 2026 und damit für die Steuererklärung die 2027 erstellt wird.

Ausnahme: Mitglieder, deren Werbungskosten schon jetzt deutlich über die Pauschale hinaus gehen.